Mit Dank an das Grundrechtekomitee für die kontinuierliche Prozessbeobachtung und Berichterstattung hier erneut ein Artikel zur Prozesserie in Bonn:
Am 27. März 2017 hat das Amtsgericht Bonn erneut zwei Antimilitaristen verurteilt und Bußgeldbescheide in Höhe von 400,- bzw. 200,- Euro bestätigt. Richter Schneider wirkte lustlos, desinteressiert und überheblich. Gleich zu Beginn der Verhandlung lehnte er die von den Betroffenen beantragten Laien-Wahlverteidiger strikt ab, weil von ihnen „keine sachgerechte Verteidigung zu erwarten“ sei. Beide als Wahlverteidiger vorgesehene Personen, Dr. Ernst-Ludwig Iskenius und Martin Singe, haben umfassende und langjährige Erfahrungen mit Prozessen zu politischen Aktionen und Aktionen zivilen Ungehorsams sowie solide Kenntnisse zu völkerrechtlichen Fragen.
Carsten O. machte in seiner Verteidigungsrede deutlich, dass das betretene Gefechtsübungszentrum (GÜZ) ein massiver Unrechtsort sei. Hier bereite die Bundeswehr illegale Angriffskriege vor, so dass die Demonstration dagegen mit einer kleinen Grenzverletzung mehr als berechtigt sei. Die Aktion habe auch erreicht, dass die Vorbereitung von Angriffskriegen zumindest für die Dauer des Aktionscamps „war-starts-here“ unterbrochen worden ist, was durch die als Zeugen geladenen Feldjäger bestätigt wurde. Der Richter fragte in zynischer Weise zurück, „in welche unschuldigen Länder wir denn demnächst einfallen“ würden. Den Völkerrechtler Norman Paech und Oberstleutnant i.R. Jürgen Rose als Zeugen zu laden, die bestätigen könnten, dass die Bundeswehr völkerrechtswidrige Angriffskriege führe und vorbereite, lehnte der Richter ab. Dies sei für die Wahrheitsfindung nicht erforderlich.