Bußgelder für autofahrende AntimilitaristInnen

Weil sie im Auto bis an den Zaun des Gefechtsübungszentrums GÜZ der Bundeswehr in der Altmark heranfuhren und dann wenden und zurückfahren wollten, erhielten AntimilitaristInnen Bußgelder über 150 Euro.

Es klingt absurd: Vier Menschen fahren in einem Auto umher, sind interessiert am GÜZ, folgen der Beschilderung dorthin, um sich das Gelände von außen anzuschauen. Sie stoßen auf einen Zaun und Schranken, wenden unverzüglich und wollen wieder fahren. Daran werden sie von Soldaten gehindert, die ihren Passierschein sehen wollen. Jede Erklärung, dass die AutoinsassInnen genau wegen des fehlenden Scheins gewendet hätten und nun auf dem Rückweg seien, wird als Ausrede abgetan. Es wird sogar noch die Polizei hinzugerufen, die den vier AutoninsassInnen Platzverweise für die nächsten Tage erteilt.

Die Platzverweise wurden begründet mit einem Verstoß gegen die geltende Allgemeinverfügung. Hintergrund dieser Verfügung war das zeitgleich laufende Camp „war-starts-here“. Anlässlich dieses antimilitaristischen Camps waren im Umfeld des gesamten Truppenübungsplatzes Proteste und Demonstrationen verboten worden. Die Polizei behauptete nun, gegen diese Verfügung hätten die Autofahrenden verstoßen. „Der Vorwurf ist juristisch in meinen Augen unhaltbar, denn die Verfügung untersagte Demonstrationen. Autofahrten fallen nicht in den Geltungsbereich der Verfügung – allein schon deswegen nicht, weil der Geltungsbereich der Verfügung mehrere Bundesstraßen in der Nähe aber außerhalb des GÜZ umschließt. Wir hatten keinerlei Demonstrationsmaterial wie Fahnen oder Transparente dabei, haben keine Anstalten gemacht, auszusteigen, haben nichts gerufen oder gefordert. Von einer Demonstration kann also keine Rede sein. Deswegen haben wir uns entschieden, gegen die Platzverweise zu klagen.“ so eine der Betroffenen. „Mir erscheint es, als handle es sich bei den überzogenen Bußgeldern von 150 Euro pro Person um ein Revanchefoul. Wer sich gegen Polizeimaßnahmen zur Wehr setzt wird überdurchschnittlich hart bestraft.“

Die Klagen der AutoinsassInnen gegen die Platzverweise wurden noch nicht entschieden, wann darüber entschieden wird ist komplett unklar. Da die Betroffenen Rechtsmittel gegen die Bußgelder eingelegt haben, wird es deswegen voraussichtlich ebenfalls zu Gerichtsprozessen kommen, auch hier steht noch kein Termin fest.

 

 

 

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