Das Amtsgericht Strausberg hat zweitägige Erzwingungshaft gegen einen Antimilitaristen angeordnet, nachdem es ihn in einem sogar für Justizalltag gewöhnte Menschen herausragend absurden Verfahren zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Vorgeworfen wurde ihm das unbefugte Betreten des Truppenübungplatzes Heer Altmark, kurz GÜZ 2012. Der Betroffene brachte in der Verhandlung 2013 unter anderem ein, dass an der Straße die er angeblich befahren haben soll keine Schilder standen, die das Befahren verbieten würden. Den zuständigen Richter interessierte das nicht. Spannend daran: Eine für zwei identisch gelagerte Verfahren am selben Gericht zuständige Richterin sah sich diese Verhandlung als Zuschauerin an. Sie entschied sich daraufhin, umgehend Nachermittlungen von der zuständigen Behörde einzuholen und stellte die Verfahren schließlich ein (und deutete sogar an, dass sie freigesprochen hätte, wenn die Betroffenen statt der Einstellung zuzustimmen auf einem Prozess bestanden hätten). All dies hilft dem Betroffenen aus dem ersten Verfahren jedoch herzlich wenig: Er wurde verurteilt. Sein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht abgelehnt, weil das Amtsgericht zwar zweifellos rechtliche Fehler gemacht hätte, das Bußgeld von 60 Euro jedoch zu niedrig sei, als dass sich eine weitere Instanz damit in der Sache befassen wolle. Angesichts dessen erscheint es umso absurder, dass die geforderten 60 Euro nun tatsächlich per Erzwingungshaft eingefordert werden. Das Amtsgericht Strausberg macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen der Bundeswehr, die immer wieder Bußgelder gegen Antimilitarist_innen verhängt. Einmal mehr wird sichtbar, wessen Interessen die Gerichte schützen und welche Aktivitäten ihnen ein Dorn im Auge sind.
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Betreff: Antimilitarismus
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