Solidarisch und kreativ gegen Militarismus und Repression


Worum geht’s?

Weil ihnen vorgeworfen wird, unbefugt Militärgelände in der Altmark betreten zu haben, stehen mehrere Aktivist_innen in Strausberg vor Gericht.
Hintergrund: Im Sommer 201 2 fand in der Altmark das war-starts-here-Camp statt. Um darauf hinzuweisen, dass die weltweit geführten Kriege der Bundeswehr um Rohstoffe, Macht und Einfluss ihren Ursprung mitten in Deutschland nehmen, protestierten Antimilitarist_innen in direkter Nähe zum Gefechtsübungszentrum Altmark (GÜZ). Dem Staat war dies von Anfang an ein Dorn im Auge und so verbot er kurzerhand alle Proteste in direkter Umgebung des Militärgeländes. Vier Antimilitarist_innen, die nahe des Truppenübungsplatzes mit dem Auto unterwegs waren, bekamen dies in Form von Bußgeldbescheiden zu spüren. „Die Polizei behauptet, weil wir politische Menschen seien, hätten wir uns dem GÜZ gar nicht erst nähern dürfen. Das Verbot galt aber nur für Versammlungen, nicht für Autofahrten, aber das ist der Polizei offenkundig egal. Die Wehrbereichsverwaltung agiert ganz ähnlich, sie scheint ihre eigenen Zäune und Schranken nicht für relevant zu halten und verfolgt den Aufenthalt außerhalb der Umzäunung auf offen erreichbaren Straßen. Die komplette Verfolgung ist ausschließlich politisch motiviert“, so eine der Betroffenen.

Warum ist der Prozess hier…?
Militaristische Tradition am Amtsgericht Strausberg
Bußgeldverfahren finden nicht am Tatort statt, sondern dort wo die Behörde sitzt, die das Bußgeld erlassen hat. In diesem Fall handelt es sich dabei um die Wehrbereichsverwaltung Ost in Strausberg. Das Amtsgericht Strausberg hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals mit antimilitaristischem Engagement zu tun und hat bewiesen, wessen Interessen es schützt:

  • 2008 wurde der Totalverweigerer Moritz aus Neumünster vom Amtsgericht Strausberg zu 60 Tagessätzen verurteilt. „Da es zu spät ist mit der Verweigerung eines Krieges anzufangen, wenn er bereits da ist, gehört die Verweigerung gegen die Grundlagen des Militärs unbedingt dazu:die Verweigerung von Befehl und Gehorsam in ‚Friedenszeiten‘. Grundlagen, die permanent in dieser Gesellschaft geschaffen werden. Den Autoritäten so oft wie möglich Nein! zu sagen, ist deshalb eine antimilitaristische Aktion.“ so  Moritz.
  • 2010 wurde außerdem der Totalverweigerer Jan-Patrick hier zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, ebenfalls weil er sich den Befehlen der Bundeswehr widersetzt hatte.

Der Militärstandort der „Garnisonsstadt“ Strausberg
Vor der Reform der Bundeswehr war Strausberg ein sehr bedeutender und auch personalstarker Standort des deutschen Militärs mit langer Militärtradition. Mit der Umstrukturierung hat sich an der Lage in Strausberg vieles verändert. So findet in Zukunft keine Luftwaffenausblidung mehr dort statt und auch die Wehrbereichsverwaltung Ost wird Ende Juni 201 3 aufgelöst. Hinzugekommen ist jedoch das Kommando Heer. Bundeswehrakademie und ein Sanitätszentrum haben weiterhin ihren Sitz in Strausberg. Die Stadt hat einen Patenschaftsvertrag mit der Bundeswehr und in   Kommunalwahlkampfprogrammen wird explizit eine Intensivierung der Partnerschaft gefordert.
In diesem Klima ist es umso wichtiger, klar und deutlich Stellung zu beziehen gegen eine  Politik, die für Profit und Wirtschaftswachstum über Leichen geht. Zwei angesetzte Prozesstermine wegen des Vorwurfs des unbefugtem Betretens militärischen Geländes wurden kurzfristig abgesagt, weil die Betroffenen die Ablehnung einer Richterin und eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit beantragten. Bisher plant das Gericht, gegen alle vier Betroffenen einzeln zu verhandeln, alle Anträge auf Zusammenlegung wurden ignoriert. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht bei dieser Strategie bleiben wird.
Die Betroffenen freuen sich über solidarische Unterstützung vor Gericht.

Prozesstermin:
29.07., 12:00 Uhr Uhr am Amtsgericht Strausberg

(Die auf 25.6. um 13:30 Uhr und 8.7., 11:00 Uhr angesetzten Termine finden NICHT statt)


Hier ein Plakat ohne Terminhinweis:strausbergplakat_ohne_termine

Bzgl Termin veralteter, sonst noch korrekter Flyer zum Prozess (als Bild und als pdf ;gedacht als a5 beidseitig): strausbergflyer2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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