Weil sie im Auto bis an den Zaun des Gefechtsübungszentrums GÜZ der Bundeswehr in der Altmark heranfuhren und dann wenden und zurückfahren wollten, erhielten AntimilitaristInnen Bußgelder über 150 Euro.
Es klingt absurd: Vier Menschen fahren in einem Auto umher, sind interessiert am GÜZ, folgen der Beschilderung dorthin, um sich das Gelände von außen anzuschauen. Sie stoßen auf einen Zaun und Schranken, wenden unverzüglich und wollen wieder fahren. Daran werden sie von Soldaten gehindert, die ihren Passierschein sehen wollen. Jede Erklärung, dass die AutoinsassInnen genau wegen des fehlenden Scheins gewendet hätten und nun auf dem Rückweg seien, wird als Ausrede abgetan. Es wird sogar noch die Polizei hinzugerufen, die den vier AutoninsassInnen Platzverweise für die nächsten Tage erteilt.