Gleisblockadenberufung hat begonnen

Verurteilung bereits jetzt offensichtlich +++ Pflichtverteidigung
abgelehnt +++ „Mag unser Oberlandesgericht dazu Stellung nehmen“ +++ Militärangehöriger als Schöffe: „Nicht befangen!“ +++ weiter gehts am 17.11.

Eine 25-jährige Aktivistin steht seit heute in Flensburg vor Gericht. Die Vorwürfe gegen sie lauten Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. In erster Instanz wurde sie vom Amtsgericht Husum wegen einer
antimilitaristischen Blockadeaktion zu 120 Tagessätzen verurteilt. Gemeinsam mit weiteren Friedensaktivist_innen war es ihr im Februar 2008 gelungen, anlässlich einer Protestaktion die Weiterfahrt eines Militärtransportes der Bundeswehr auf dem Weg zu einem NATO-Response-Force-Manöver für mehrere Stunden zu verzögern. Weiterlesen

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Berufung in Gleisblockadenprozess ab dem 11.11.2010

Ab dem 11.11.2010 verhandelt das Landgericht Flensburg gegen die Friedensaktivistin Hanna Poddig. Die 24-jährige Göttingerin hatte im Februar 2008 ihre Ablehnung des deutschen Militärs und den deutschen Kriegsbeteiligungen anlässlich eines Militärtransportes demonstriert. Ein Zug mit Material für den deutschen Teil der Angriffsarmee „Nato-Response-Force“ verzögerte sich damals zwischen Husum und Schleswig um mehrere Stunden, weil Hanna sich mit einen Rohr an die Gleise gekettet hatte, um ihren Protest zu verdeutlichen.  „Die sogenannten Auslandseinsätze des deutschen Militärs sind als humanitäre Missionen verharmloste Kriege. Deshalb halte ich Widerstand dagegen für legitim.“ kommentierte Hanna ihre Aktion. Zum Ausbau der Bundeswehr zur weltweit für deutsche Wirtschaftsinteressen einsetzbaren Angriffsarmee gehöre auch die Teilnahme an Manövern der Nato-Response-Force.  „Selbstverständlich müssen auch die Soldaten des Flugabwehrgeschwader 1 „Schleswig-Holstein“ aus Husum erst in Manövern üben, bevor sie nach Afghanistan gehen.“

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Soldat bleibt trotz Ausraster straffrei

 

Mit einem Vorfall beim Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr hat sich das Amtsgericht in Husum befassen müssen. Das Verfahren gegen einen 38 Jahre alten Oberfeldwebel ist wegen geringer Schuld und ohne Verhängung einer Geldbuße eingestellt worden.

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Verfahren gegen Kriegsdienstverweigerer Finn eingestellt

Finn wurde zum 1.1.2010 in die Nienburger Clausewitzkaserne (7./Bataillon Elektronische Kampfführung 912) zum Wehrdienst eingezogen. Nachdem Finn sich weigerte, für die Wehrpflicht seine Haare schneiden zu lassen, gab es eine Menge Ärger. Finn entschloss sich, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, und in den Zivildienst zu wechseln. Eine Entscheidung die, er bis jetzt nicht bereut: „Ich bekam damals sehr viel Unterstützung für meine Entscheidung.“

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TKDV-Prozess in Strausberg gegen Totalverweigerer Jan-Patrick aus Flensburg

Zum 01.10.2008 wurde Jan-Patrick von der Bundeswehr zur Ableistung seines Grundwehrdienstes zum Luftwaffenausbildungsregiment nach Strausberg (nahe Berlin) eingezogen. Dort machte er seinen Vorgesetzten schnell klar, dass er nicht zu diesem Zwecke angereist war. Jan-Patrick verweigerte innerhalb von 50 Tagen die Ausführung jeglichen Befehls und wurde seitens der Bundeswehr insgesamt 42 Tage in drei Arresten inhaftiert.

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Amtsgericht Lübeck stellt Verfahren gegen Kriegsdienstverweigerer Fabian ein

Zwei Tage vor einem erneuten Verhandlungstermin stellte das Amtsgericht Lübeck das Verfahren wegen Dienstflucht gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Fabian ein. Damit verhinderte das Amtsgericht eine (eigentlich rein demokratie-theoretisch) verfassungswidrige Mehrfachbestrafung. Fabian war bereits zweimal rechtskräftig verurteilt worden, weil er der wiederholten Aufforderung, seinen Wehrdienst im Zivildienst abzuleisten, nicht nachgekommen war. Nun drohte im eine Haftstrafe, da sein letzter Prozess wegen seiner Verweigerung mit einer halbjährigen Bewährungsstrafe zu Ende gegangen war. Fabian muss nun als Bedingung für die Einstellung des Verfahrens 100 Arbeitsstunden ableisten.

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Amtsgericht Husum: Friedensaktivistin wegen Gleisblockade verurteilt

Am Amtsgericht Husum wurde Anfang Juni erneut gegen eine Antimilitaristin verhandelt, die mit einer Ankett-Aktion anlässlich eines Militärtransportes der Bundeswehr für die Nato-Response-Force ihren Protest verdeutlichte. Die Weiterfahrt der Militärs verzögerte sich damals um mehrere Stunden. Ein erster Versuch, die Betroffene im Dezember 2009 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe scheiterte spektakulär an Befangenheitsanträgen. Parallel zum zweiten Verhandlungsversuch machten außerdem lokale Friedensaktivist_Innen den Protest und die Ablehnung gegen die Auslandseinsätze der deutschen Militärs auch in Husum mit einer 12-tägigen Dauer-Demo vor dem Kasernentor sichtbar

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Husum: 120 Tagessätze für Antimilitaristin

Das Amtsgericht Husum verurteilte heute die Antimilitaristin Hanna Poddig zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Hanna Poddig hatte am 10.2.2008 gegen 4 Uhr einen Transportzug der Bundeswehr, der zu einer Truppenübung für Auslandseinsätze unterwegs war, für vier Stunden aufgehalten. Sie rechtfertigte dies damit, dass die Auslandseinsätze für die Offenhaltung des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen geführt würden und nicht aus humanitären Gründen.

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Friedens-Fahrradtour: Radeln gegen Rüstung am 29.5.2010

Am heutigen Samstag fand in Husum eine antimilitaristische Fahrradtour statt. Die Teilnehmer_innen zogen als bunter Demonstrationszug mit geschmückten Rädern unter dem Motto „Radeln gegen Rüstung“ durch die Nordseestadt. Zwischenkundgebungen thematisierten die Bedeutung des Militärs in dieser Gesellschaft. Bei strahlendem Sonnenschein demonstrierten heute in Husum Antimilitarist_innen gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr.

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Husum: 2. Tag Gleisblockadenprozess „Lachen verboten“

Die Antimilitaristin Hanna Poddig, die sich im Februar 2008 in Ohrstedt/Nordfriesland an die Schienen gekettet hatte, und damit einen Transportzug der Bundeswehr für mehrere Stunden aufgehalten hatte, steht seit dem 26.5. in Husum vor Gericht. Die Vorwürfe lauten Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Der Verhandlungstag endete erneut mit einem Eklat, nachdem Richter Veckenstedt mit völlig sinnlosen Anordnungen wie „Lachen verboten“ die Verhandlung eskalierte. Der nächste Verhandlungstermin ist der 3.6.2010 um 9:00 Uhr.

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