Ein für heute, 16.8.2013, angesetzter Prozess gegen einen Antimilitaristen vor dem Amtsgericht Flensburg wurde kurz vor Beginn abgesagt. Ärger mit Justizangestellten gab es dennoch, Hausverbote wurden ausgesprochen, Klage dagegen ist bereits eingereicht.
Im Sommer 2012 protestierten Antimilitarist_innen gegen die Beteiligung der Bundeswehr an den Nautics. Bei diesen Hafentagen hatte sich die Bundeswehr als ganz normaler Arbeitgeber dargestellt. Hochglanzplakate von Kriegsflugzeugen wurden an Kleinkinder verschenkt, Schleudersitze konnten ausprobiert werden, als handle es sich bei den Bundeswehreinsätzen um ein großes Abenteuer und die Schleswiger Fliegerstaffel verteilte Aufnäher mit der makaber-widerlichen Aufschrift „Öfter mal einen runterholen“.
Dagegen richtete sich der Protest einer kleinen Gruppe, die mit Transparenten und Kreide vor dem Bundeswehrgelände am Harniskai gegen die Verharmlosung von Krieg und Militär demonstrierte. Bundeswehr und Polizei war das ein Dorn im Auge und so beendeten sie die Aktion. Im Nachhinein wurden Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet. Die Vorwürfe reichten von Hausfriedensbruch (obwohl die Antimilitarist_innen vor dem Bundeswehrgelände standen) über Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz (weil die Polizeibeamten sich in ihren Rechten verletzt sahen, weil sie auf Fotos zu sehen waren, auf denen die unprofessionelle Räumung zu sehen war) und vermeintliche Versammlungsleitung (gegen eine ausschließlich als Journalistin tätige Person) bis hin zu Bußgeldverfahren wegen angeblicher Verweigerung der Personalienangabe.
In dem für heute 8.00 Uhr angesetzten Prozess ging es um den Vorwurf der Personalienverweigerung. Solidarisch zeigten sich rund 20 Menschen mit Transparenten vor dem Gerichtsgebäude „Ich halte den Vorwurf für komplett ausgedacht“, so eine Beobachterin. „Meiner Einschätzung nach ist dieser Vorwurf lediglich ein Konstrukt, um Personen zu verfolgen und abzuschrecken, die es wagen, den Mund aufzumachen gegen den herrschenden Normalzustand“. Obwohl es nicht zu einer Verhandlung kam, gab es dennoch Auseinandersetzungen am Gericht, da die angereisten Unterstützer_innen sich aus Interesse andere Prozesse anschauen wollten. Dies wurde ihnen verwehrt und gegen alle Hausverbote ausgesprochen. Begründet wurden diese damit, es hätten Menschen vor dem Haus mit Kreide auf den Gehweg gemalt. Da die Justizangestellten nicht zugänglich waren für Argumente, reichte eine der vom Hausverbot Betroffenen umgehend Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig ein. „In meinen Augen ist Kreidemalerei weder verboten noch ein Grund für ein Hausverbot bzw ein Verbot an öffentlichen Verhandlungen als Zuschauerin teilzunehmen. Darüberhinaus ist es unzulässig, die Kreidemalerei einiger weniger gleich der ganzen Gruppe zuzurechnen und allen pauschal Hausverbot zu erteilen. Die Maßnahme hatte offenkundig zum Ziel, politischen Menschen den Zutritt zum Gericht zu verwehren.“ Ein Eilantrag wurde vom Schleswiger Gericht bereits abgelehnt, über die Klage ist in der Hauptsache jedoch noch nicht entschieden, ein neuer Verhandlungstermin im Bußgeldverfahren steht ebenfalls noch nicht fest.
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