Der Bundespräsident möge sich mit Hannas Haft befassen

Das Ausmaß, mit welchem der Staat abgelehnt oder befürwortet wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Indessen sind sehr viele Menschen der Meinung, daß der Staat und die Staatsbeamten sich wenigstens an ihre eigenen Regeln halten sollen.

In diesem Sinne hat D. Lindenthal ein Gnadengesuch an den Präsidenten von Deutschland gesandt. Hier der Wortlaut:

Detlef Lindenthal  ·  Siede Hattstedt 3, 25856 Hattstedt ·  04846-6166 ·  detlef@lindenthal.com
Hattstedt, den 13. März 2012

An den
Präsidenten von Deutschland
Schloß Bellevue, Spreeweg 1

10557 Berlin

Gnadengesuch für Hanna Poddig

Sehr geehrter Herr Seehofer,
sehr geehrter Herr Gauck!

Hiermit bitte ich Sie, daß Sie als Bundespräsident von Ihrem Begnadigungsrecht nach Artikel 60 (2) GG Gebrauch machen, damit die Bürgerrechtlerin und Angriffskrieg-Gegnerin
     H a n n a   P o d d i g
nicht ab
      15. 3. 2012
für 3 Monate in das  F r a u e n g e f ä n g n i s   J V A   F r a n k f u r t  III,  Preungesheim   in Haft muß.
Frau Poddig hat am 10. Februar 2008 gegen die (nach § 80 StGB verbotene) Vorbereitung eines Angriffskrieges (Auslandseinsatzes) demonstriert und hat einen Bundeswehr-Kriegswaffen-Eisenbahnzug vier Stunden lang aufgehalten.
Deswegen ist sie in drei Instanzen zu 3 Monaten Haft verurteilt worden.

Schwerwiegende juristische und sittliche Gründe sprechen gegen dieses Urteil.
— Frau Poddig ist sowohl juristisch wie auch sittlich voll im Recht, wenn sie (dazu noch unter Einsatz ihres eigenen Lebens) gegen Auslandskriegsvorbereitungen demonstriert.
— Als ich selbst im November 2011 im Wendland den Castor-Zug mehrere Tage lang aufzuhalten half, wurde ich nicht festgenommen, angeklagt, verurteilt. Das BVerfG hat entschieden, daß auch auf Schienen demonstriert werden darf. Gleiches Recht wie im niedersächsischen Wendland muß auch für das schleswig-holsteinische Ohrstedt gelten!
— Das jetzige Urteil wurde im Landgericht Flensburg von einem Schöffengericht gefällt, welches  b e f a n g e n  war: Denn einer der Schöffen ist Ausbilder bei der Bundeswehr und bekommt sein Geld von dort. Für solch einen Richter ist Befangenheit zu besorgen. Die

 – 2 –
 
Beschwerde hiergegen wurde vom Vorsitzenden Richter Siegfried Grisée abgegelehnt, was Rechtsbeugung ist (§ 339 StGB). Unrecht kann nicht Recht sein. (Radbruchsche Formel)

Für ein demokratisches Land ist ein solches Urteil nicht gut.

Ich bitte Sie darum, daß Sie gleiches Recht für Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelten lassen und aus sittlichen und politischen Gründen Frau Poddig begnadigen. Wenn irgendein Mensch weit und breit die Freiheit verdient hat, dann Frau Poddig!

Für Ihre Entscheidung dankt im voraus

Detlef Lindenthal
(Gesetzgeber*, Bürgerrechtler)

(*Das einzige demokratisch zustande gekommene Gesetz über die Rechtschreibung in den Schulen, als am 28.9.1998 Schleswig-Holsteins Wähler mit 70 % die Rechtschreibreform abgelehnt haben, stammt von mir.)

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