Prozess gegen Totalverweigerer Hannes

Am Donnerstag, den 26.11.2009 um 11.45 Uhr begann in Schwäbisch Hall der erste Prozesstag des Totalverweigerers Hannes. Zur Überraschung Aller erschienen etwa 50 Zuschauer_innen. Der Tag endete nach Befangenheitsanträgen gegen die Richterin mit einer Vertagung auf den 11.12. und den 18.12.

Auch Richterin Kopf schien das nicht erwartet zu haben und wies das Publikum noch vor Verhandlungsbeginn auf ihr Hausrecht hin, von dem sie bei ungebührendem Verhalten Gebrauch machen würde.
Anschließend begann der bekannte Ablauf einer Verhandlung mit der Aufnahme der Personalien des Angeklagten. Dabei kam es bereits bei der Feststellung der Höhe des Einkommens zu ersten Verständnisproblemen von Seiten der Richterin. Es war ihr nicht möglich sich eine Lebensweise mit einem so geringen Geldbetrag auszumalen und fragte mehrfach nach Zusatzeinkünften durch einen Nebenjob oder durch finanzielle Unterstützung der Eltern.
Als die Formalitäten vorerst abgeschlossen waren, begann Hannes die Behandlung der eigentlichen Thematik mit einem 30-minütigen Vortrag zur Geschichte des Militärs und der Rolle des Zivildienstes, der einerseits einen Zwangsdienst, andererseits eine Form des Kriegsdienstes darstellt. Weiter ging er auf das bestehende Patriarchat ein.

Nach Abschluss des Vortrags wollte Richterin Kopf unverzüglich zur Beweisaufnahme übergehen, doch Hannes stoppte ihre Eile durch einen Antrag auf eine_n Pflichtverteidiger_in, der jedoch unverzüglich abgelehnt wurde. Daraufhin folgte ein Befangenheitsantrag, indem festgestellt wurde, dass die Richterin eine bestmögliche Verteidigung des Angeklagten Hannes, der weder über Prozesserfahrung noch über juristisches Fachwissen verfügt, nicht als notwendig ansehe. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass sie damit gegen die Menschenrechte verstoße und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft fördere, da sozial schwächer gestellte Angeklagte durch die Verwehrung eines_r Pflichtverteidiger_in nicht die selben Möglichkeiten zur Verteidigung haben, wie finanziell besser gestellte.

Um eine Stellungnahme zum Umgang mit dem Befangenheitsantrag zu formulieren, unterbrach Richterin Kopf die Verhandlung für ca. 20 Minuten.
Die Pause wurde für ein kleines, chaotisches Schauspiel eines eigenen Verfahrens, bei dem sich die Zuschauer_innen in die Rolle von Richter_in, Staatsanwält_in, Angeklagte_n etc. versetzten und entsprechende Plätze einnahmen, genutzt. Leider wurde dem bunten Treiben schnell ein Ende gesetzt, indem alle den Raum bis nach der Pause verlassen mussten.
Nach der Pause erklärte die Richterin, dass der Befangenheitsantrag abgewiesen werde und startete ihren zweiten Versuch in die Beweisaufnahme überzugehen. Doch Hannes stoppte sie ein weiteres Mal, indem er einen Antrag auf eine_n Rechtsbeistand beantragte. Nun wurde es der Richterin zu viel und sie vertagte die Verhandlung auf ein bis jetzt unbekanntes Datum.

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