Antimil-Gleisblockade: Polizei SL tritt nach

In der Auseinandersetzung um eine antimilitaristische Gleisblockade aus dem Jahr 2008 in der Nähe des nordfriesischen Husum wird es im Frühjahr in die nächste Runde gehen. Nach dem letzten Prozess gegen die als „Hauptäterin“ konstruierte Person vor dem OLG Schleswig produzierte der Staatsschutz noch eine über 200 Seiten starke Akte, und ließ das Schleswiger Amtsgericht Strafbefehle verschicken. „Es geht um das Übliche, wenn ihnen nichts besseres einfällt: Widerstand und Beleidigung“ sagte Jan Hansen vom Husumer Solifond. Allerdings seien diesmal auch Kuriositäten dabei.

So wird einer Person vorgeworfen, „an von einer Behörde öffentlich angebrachten Hoheitszeichen eines der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschimpfenden Unfug verübt zu haben“. Außerdem erstattete der Schleswiger Hauptkommisar Ralf Lohmeyer Anzeige, weil er behauptet, gefragt worden zu sein, ob er vor Ort der ranghöchste staatliche Gewalttäter sei, und ob er den gewalttätigen Einsatz leite. Hansen freut sich auf den Prozess: „Endlich können wir klären, ob es ok ist, Angehörige der ausführenden Gewalt, die das staatliche Gewaltmonopol im Zweifelsfall mit Gewalt durchsetzen, als Gewalttäter zu bezeichnen!“

Morgens in Schleswig, 4. Februar 2011. Vor dem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichtes hat die „Mobile Einsatzgruppe Justiz“ (MEG) eine, wie sie sagen, „Sicherheitszone“ aufgebaut. Die Truppe, die nach dem 11. September 2001 gegründet wurde, soll heute, wie eine Verfügung des zuständigen Richters Williams bekannt gibt, vor dem Werfen von gefährlichen Gegenständen schützen. Doch bei den Taschenkontrollen und Durchsuchungen der staatlich nicht privilegierten BesucherInnen beschlagnahmen die Beamten nicht ein einziges Messer, keine Waffe oder ähnliches. Statt dessen sammeln sich vor den martialisch aussehenden staatlichen GewalttäterInnen in Uniform Dinge wie Konfetti, Luftballons, Luftschlangen und Straßenmalkreide.

Die etwa 20 Menschen, die vom MEG auf äußerst schikanöse Weise durchsucht werden, sehen auch nicht gerade besonders gefährlich aus. Die meisten sind Mitte 20, tragen bunte Kleidung und haben mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit „Wursthaare“. Einer läuft barfuß. Auch einige ältere Semester haben sich eingefunden. Ihnen gegenüber steht ein Richter, der sich hinter einer kugelsicheren Panzerglasscheibe verschanzt und sich zusätzlich durch ein Dutzend Spezialgewalttäter mit Gardemaß und wenig Skrupel vom einfachen Volk abgrenzt. Die örtliche Polizei ist zudem mit etwa 20 Beamten einschließlich Kampfhundeführer vertreten.

Auch an der Angeklagten kann es nicht liegen: Sie misst gerade einmal 156 cm. „Ein kleiner Mensch im Gleisbett“ hatte eine Tageszeitung einmal getitelt. Im Gleisbett hatte sie gelegen, weil sie sich dort angekettet hatte, um gegen einen Militärtransport der Husumer Bundeswehr zur Nato-Response-Force mit einer Ankettaktion zu protestieren (Link zum damaligen Aktionsbericht mit Video: https://husuma.nirgendwo.info/?p=666#more-666 ). Eine JournalistIn fragt die Angeklagte gerade, warum das Gericht so einen großen Verunsicherheitsapparat auffährt, obwohl es doch um die Verhandlung einer gewaltfreien Aktion gehe. Die junge Frau denkt kurz nach und sagt: „Kreativität und Argumente verunsichern die mehr als alles Andere. Prügeln, das können die. Darin sind die bestens ausgebildet. Aber sich mit kreativen Aktionen und guten Argumenten auseinandersetzen? Dabei sehen die regelmäßig etwas ungeschickt aus. Das greift deren Autorität und Macht viel substanzieller an, als Gegengewalt je könnte!“

Was diese abstrakten Formulierungen bedeuten, zeigt sich wenige Minuten später. Der Prozessbeginn rückt näher. Einer der Prozessbesucher rollt sein Protestbanner ein und betritt das Gebäude. Dort wird er im Vorraum von den MEG-Beamten angehalten. Sie befehlen ihm, seine Tasche auszuleeren. Der junge Mann, der barfuß den Kampfstiefeln gegenüber steht, weigert sich: „Für das Durchwühlen von Taschen werden Sie bezahlt, nicht ich.“
Verächtlich mustert ihn sein uniformiertes Gegenüber: „Dann kommst Du hier auch nicht rein!“
Der junge Mann nickt bedächtig, bevor er antwortet: „ Weder in StPO noch im GVG findet sich eine Mitwirkungspflicht für ProzessbesucherInnen bei Kontrollen. Deshalb werden ja auch Sie dafür bezahlt und nicht ich.“
„Willst Du jetzt rein oder raus?“ giftet ihn daraufhin der Beamte an.
Der junge Mann bleibt standhaft: „Ich möchte rein. Sonst wäre ich ja nicht hier.“
„Du leerst jetzt deine Taschen aus, sonst bekommst Du Hausverbot!“
„Entschuldigung, Sie sind dazu gar nicht befugt. Der Aushang da regelt explizit, dass nur der Richter Hausrecht hat und nur der Richter Hausverbote verhängen darf. Von Justizbeamten, die dies eigenmächtig entscheiden dürfen, steht da nichts .“
„Du hast jetzt Hausverbot! Sieh zu, dass Du rauskommst!“
„Entschuldigung, kann ich das bitte schriftlich haben, damit ich dagegen Beschwerde einlegen kann? Und bitte auch ihren Namen für die Dienstaufsichtsbeschwerde, denn das, was Sie hier machen ist AmtsanmAAAAAAA!“
Seine letzten Worte gehen in einem Schmerzensschrei unter, denn noch während er spricht, packen ihn zwei der Beamten, wenden „Handhebel“ an, wie später die Gewalttäter in ihrem Bericht schreiben werden, und reißen den jungen Mann brutal zu Boden. Daraufhin wird er direkt zur Wache in Gewahrsam gebracht, weil er ein Störer sei. Die MEGler_innen werden noch am selben Tag eine Anzeige schreiben, in der sie behaupten, der Betroffene habe Widerstand gegen eine Polizeimaßnahme geleistet, indem er sich gegen das Hinausbringen gewehrt habe (Link zum damaligen Prozessbericht: https://husuma.nirgendwo.info/?p=949#more-949)

Nicht die einzige Anzeige
Es bleibt weder die einzige dubiose Anzeige noch die einzige staatlich bezahlte Gewalt des Tages. Unter ähnlichen Umständen wird noch ein weiterer Unterstützer der Angeklagten aus dem Gericht in die Polizeiwache gebracht. Als die beiden Verhafteten nach ihrer Entlassung von solidarischen Menschen in Empfang genommen werden, geht den anwesenden Polizist_innen das Verlassen des Parkplatzes nicht schnell genug. Angeblich um einen vorher ausgesprochenen Platzverweis durchzusetzen stürmen ein dutzend Polizisten unter dem Kommando des Polizeihauptkommissar Michael Trede aus der Wache. Sofort stoßen und schubsen die uniformierten die Betroffenen vom Gelände. Als eine Person ansetzt, das Geschehen mit einer Kamera zu dokumentieren, schlägt laut den Betroffenen der Polizeimeister Paulsen mit dem Schlagstock auf Kopfhöhe zu. Er trifft, die Kamera fällt zu Boden. Der stellvertretende Wachleiter Michael Trede steht daneben, und tut nichts.

Keine Anzeigen gegen die eigenen Leute?
Michael Trede wird sein Nichtstun später damit rechtfertigen, dass es ihm untunlich erschien, gegen Schlagstock-Paulsen eine Anzeige aufzunehmen, da dieser Polizeibeamter aus der Schleswiger Wache sei. Das es um eine gewaltsame Einschränkung der Pressefreiheit ging, wird auch er im späteren Bericht nicht leugnen. Allerdings sei der Schlagstockschlag in den Rücken des Betroffenen, der zudem einen Rucksack getragen habe, geführt worden. Daraufhin habe laut Tredes Bericht der Geschlagene, der bereits vom Gelände wegging, als der Schlagstock ihn traf, sich umgedreht, um ein Foto zu machen. Und um das zu unterbinden, habe Paulsen ihm ins Gesicht gestoßen.

Erst prügeln lassen, und dann beleidigt sein?
Allerdings kann man der Schleswiger Polizei nicht „Nichtstun“ vorwerfen. Nach den Vorwürfen erstatte u.a. der örtliche Einsatzleiter Ralf Lohmeyer Anzeige, weil er behauptet, ein Aktivist habe ihn folgende Frage gestellt: „Mit so vielen Sternen auf der Schulter sind sie wohl der hier der am höchsten bezahlte staatliche Gewalttäter? Haben Sie den Polizeieinsatz zu verantworten?“ Daraufhin habe er sich durch diese Frage in seiner Ehre verletzt gefühlt.

Kreative Polizeiarbeit?
Eine weitere Anzeige erstatte sein Stellvertreter Michael Trede. Trede behauptet, einer der gerade entlassenen Aktivistis habe sich „zu einem ebenfalls vor dem Gebäude der Polizei-Zentralstation Schleswig stehenden Naturstein“ begeben, „ auf welchem das Wappen des Landes Schleswig-Holstein mit dem Schrifzug ,Polizei“ eingemeißelt war. Dort zogen Sie lhre Hose herunter und wischten mit entblößtem Gesäß über das Landeswappen, um lhre Missachtung zum Ausdruck zu bringen.“ Damit wird ihm vorgeworfen, „ an von einer Behörde öffentlich angebrachten Hoheitszeichen eines der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschimpfenden Unfug verübt zu haben“.

Tredes Kreativität sind auch sonst wenig Grenzen gesetzt. Im ursprünglichen Bericht ist von Pinkeln die Rede. Die Strafbefehlsfassung des Vorwurfs fällt Trede erst Monate später nach einer in den Akten verbürgten Intervention des Staatsschutzes ein. Dafür liefert Trede nun eine weitere Begründung für den Schlagstockeinsatz. Ein Aktivisti habe einen Stein gehoben. Und ein Foto eines faustgroßen Steins schickt er ebenfalls Monate später zum Staatsschutz. Sonstige aktenkundige Beweissicherung: Null.

Warum kommt es zur unterschiedlichen Schilderungen der Abläufe?
Jan Hansen, von HusumA-Solifond, einer lokalen Rechtshilfe, antwortet: „Die Kommentierung zu Körperverletzung im Amt ist glasklar formuliert: Ein Polizist, der nur neben der Gewalttat einer seiner Kollegen steht, ohne einzuschreiten, macht sich mit strafbar. Deshalb haben Michael Trede und alle weiteren Beamten ein unmittelbares Interesse an einer Nichtbestrafung ihres Schlagstock schwingenden Kollegen.“

Die polizeieigene Dokumentation einer gewaltsamen Einschränkung der Pressefreiheit, eines Schlagstockeinsatzes, mehrerer Gewalttaten und zahlreicher Gewaltandrohungen durch staatlich bezahlte uniformierte Angehörige der Exekutive wird später über den Tisch des Wachleiters, des Staatsschutzes, der Staatsanwaltschaft Flensburg und über den der Richterin Kaufmann laufen. Sie alle finden daran nichts Schlimmes. Im Gegenteil. Der zuständige Staatsanwalt beschließ, dass er kein Verfahren einleiten müsse, da die Betroffenen keine Anzeige hätten stellen wollen, sondern lediglich ein Dienstaufsichtsbeschwerde. „Körperverletzung im Amt ist ein Offizialdelikt, kein Anzeigedelikt“, kommentiert der Rechtsexperte des HusumA-Solifonds Jan Hansen das Geschehen. Offizialdelikt bedeute, das ein Staatsanwalt Ermittlungen zur Sache einleiten müsse, wenn er vom Verdacht der entsprechenden Straftat erfährt, unabhängig davon, ob eine Anzeige oder ein Strafantrag vorliege. „Damit stellt sich auch der Staatsanwalt in den Reigen der rechtssprechende Gewalt, die Gewalttaten der ausführenden Gewalt deckt“ schließt Jansen seine Kommentierung.

Ist das Gewalt?
Scheinbar nicht. „Eine der Anzeigen gegen die Betroffenen stammt vom Vorgesetzten der hier agierenden Polizisten“ sagt einer der Betroffenen. Polizeihauptkommissar Lohmeyer behaupte, dass er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt habe, als er gefragt worden sei, ob die Tatsache, dass er am meisten Sterne auf der Schulter habe, bedeuten würde, dass er der ranghöchste anwesende staatliche Gewalttäter sein und den Einsatz leite. “Da zeigt sich, was passiert, wenn man Menschen eine Uniform anzieht, ihnen einen Schlagstock gibt und ihnen erlaubt, andere zu schlagen: Sie benutzen den Schlagstock, und sind anschließen beleidigt, wenn man sie in Ausübung ihrer gewalttätigen Berufspraxis als Gewalttäter bezeichnet!“

Insgesamt hat das Schleswiger Amtsgericht nach dem 4.2.2011 gegen drei Antimilitarist_innen ein Widerstandsverfahren, zwei Beleidigungsverfahren und ein Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole eingeleitet. Gegen die Strafbefehle wurden Widersprüche eingelegt. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. „Der kommt aber sicher“ sagt einer der Betroffenen. „Richterin Kaufmann darf Strafbefehle nur dann verschicken, wenn sie von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist. Diese Tatsache, und dass im Gegenzug von Seiten der Justiz alles Getan wird, die Gewalttaten der uniformierten Angehörigen der ausführenden Gewalt zu vertuschen, lässt erahnen, wie fair das Verfahren ablaufen wird, dass wir zu erwarten haben!“

Der eigentliche Skandal
Eine ausführende Gewalt, die auf Konfetti und Luftballons mit Faustrecht reagiert? Ein leitender Polizeibeamter, der das gewalttätige Vorgehen seiner Schergen verdrängt, und sich stattdessen beleidigt fühlt, wenn jemand es wagt, die ausführende Gewalt zu kritisieren? Eine Staatsanwaltschaft, die nichts Schlimmes daran findet, wenn uniformierte Angehörige der ausführenden Gewalt mit Schlagstockschlägen auf Kopfhöhe eine kritische Bildberichterstattung über ihr dienstliches Verhalten verhindern? Ein Gericht, dass statt den uniformierten Gewalttäter_innen die Betroffenen strafrechtlich verfolgt? Mitten im demokratischen Teil Europas?

Ist Gewalt für Demokratie notwendig?
Es ist sogar noch schlimmer: Die gewalttätige und Gewalt verschleiernde Filz zwischen ausführender und rechtssprechender Gewalt ist unabdingbarer Bestandteil des demokratischen Herrschaftsregime. „Wer einen rechtmäßigen Polizeieinsatz als Anschlag auf die Demokratie verunglimpft, hat unsere Demokratie nicht verstanden!“ schimpfe der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) Rainer Wendt nachdem die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, es gewagt hatte, während des letzten Castor-Transportes daran zu zweifeln, dass Demokratie und Gewalt untrennbar zusammen gehören (1). Zum Glück war dann auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP) dankbar für die Gelegenheit, um der bekannt emotional harmoniesüchtigen Grünen medial vermittelt zu erklären, dass seine Kolleg_innen „die Aufgabe“ hätten, „den rechtmäßigen Transport der Behälter in das Zwischenlager sicherzustellen. Dabei dürfen und müssen die Beamt_innen notfalls körperliche Gewalt anwenden und von ihrenpolizeilichen Einsatzmitteln Gebrauch machen“. (2)

Andere Grüne kalkulieren da schon härter mit einer möglichen erneuten Regierungsverantwortung und haben Nachhilfeunterricht in Sachen Politik nicht nötig. So der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Thorsten Fürther. „Ich habe im Anschluss an Demonstrationen schon häufig die Sätze gehört: Mach dir nicht die Mühe einer Anzeige, die Polizei wird doch keinen der ihren verraten. Dann wird auch noch dein Name registriert. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Gegenanzeige“ (3). Der Herr aus der gesetzgebenden Gewalt ist also mit den Praktiken der ausführenden Gewalt vertraut. Aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus: „Um es deutlich zu sagen: Ich mache mir diese Haltung nicht zu eigen, und ich glaube auch nicht, dass diese Einschätzung die Polizei Schleswig-Holsteins zutreffend beschreibt“ (Ebd.).Tja. Ansonsten müsste er ja auch sein Wertesystem hinterfragen, und die Autor_in dieses Textes den selben Schritt vollziehen…

In der Linksfraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtags scheint man derartige Aufklärungsarbeit nicht nötig zu haben. Der Abgeordnete Jezewski weiß um den Zusammenhang zwischen Durchsetzung politischer Entscheidungen im demokratischen Regimen und Gewalt durch staatlich bezahlte, meistens uniformierte Gewalttäter_innen: „Der Einsatz körperlicher Gewalt muss das letzte Mittel und die absolute Ausnahme polizeilicher Strategie sein“ (4). An anderer Stelle erklärte Jezewski der CDU: „In aller Regel ist an diesem Handeln gar nichts auszusetzen, auch wenn es ein Gewalthandeln ist, denn es erfolgt angemessen und im Rahmen der Gesetze“ (3). Alles klar? Das Problem ist nicht die Gewalt, sondern dass einige Gesetze mit Gewalt durchgesetzt werden müssen.

Auch für die FDP im schleswig-holsteinischen Landtag ist Demokratie und Gewalt eine Selbstverständlichkeit: „Mir ist vielmehr bekannt, dass unsere Polizei ein integraler Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates ist“ bekennt der Abgeordnete Gerrit Koch freimütig (3). Kein Wunder: Als Teil der gesetzgebenden Gewalt bestimmt er ja die Spielregeln, die die ausführende Gewalt dann durchboxt…

Auf der Regierungsbank hingegen macht man sich scheinbar keinerlei Illusionen, mit welchen schmerzvollen Mitteln politische Entscheidungen in demokratischen Regimen im Zweifelsfall gegen eine protestierende Bevölkerung durchgesetzt werden. Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie (CDU) ließ medial verkünden, es sei „unerträglich, dass Polizeikräften bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien mit Anschlägen auf ihre körperliche Unversehrtheit rechnen müssen. Ein Polizeibeamter, der das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, hat Anspruch darauf, dass der Staat seine Autorität nach außen deutlich sichtbar unterstützt und stärkt“, sagte Schlie (5). Für Schlie scheint es ok, wenn die staatlich bezahlten Gewalttäter den Castor durchprügeln, aber unerträglich, wenn die Betroffenen das nicht ganz widerstandslos über sich ergehen lassen.

Erstaunlicherweise sind es konservative Politiker, die diese Problemlage etwas anders sehen. Im Kontext um die ähnlich gelagerte Gewalt- Diskussion zum G8-Gipfel 2007 in Rostock stellte sich Heiner Geisler (CSU) auf die Seite von Betroffenen von Polizeigewalt. „Wenn mich einer schlägt, schlage ich zurück!“ (6). Ob sich in dem gesamten Personenkreis, der von Regierungs-, Polizei-, und Geheimdienstseite auch nur eine Person findet, die eine ähnlich deutliche Kritik an der Verschleierung von staatlicher Gewalt und Verteufelung von jeglicher Art von Gegenwehr ausspricht?

Und so benennt im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine alle Fraktionen übergreifende große Koalition, unterstützt durch die Sprecher von zwei Lobby-Verbänden der Polizei die Rolle der „Freunde und Helfer“ in einem demokratischem Regime als dass, was sie ist: Die Ausführende Gewalt in einem demokratischen Regime, die im Zweifelsfall das staatliche Gewaltmonopol mit körperlicher Gewalt durchsetzt. Ob sich Herr Lohmeyer auch durch die Klarstellungen seines Dienstherren und der Parlamentarier beleidigt fühlt?

Prozesstermin noch nicht bekannt
Die Auflösung wird wahrscheinlich im Frühjahr 2012 bei besagten Gerichtsprozess verhandelt werden. Die Verhandlung wird öffentlich sein, auf den Termin hier ebenfalls hingewiesen werden, sobald sich dass Gericht dazu bequemt hat, den Angeklagten die Terminierung mitzuteilen.

Einen Flyer zum Prozess gibt es hier: flyer_schleswig

(1) Pressemitteilung DPolG, 28.11.2011

(2) Pressemitteilung GDP, 28.11.2011

(3) Plenarsitzung des Landtags SH, 17.2.2010

(4) Pressemitteilung Jezewski, 18.2.2010

(5) „Das Catortrauma der Eutiner Polizisten“ sh:z vom 1.12.2011

(6) Am 1.6.2007 in einer Talkrunde auf Phoenix, dokumentiert u.a. hier

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