1. Verhandlungstag Zivilprozess Schleswig

In dem Rechtsstreit zwischen dem Privatkonzern in Staatsbesitz „Die Bahn“ und einer Antimilitaristin vertagte das Oberlandesgericht Schleswig seine Entscheidung auf den 25.2.2011. In der Verhandlung ging es um die Berechtigung einer Schadensersatzforderung der Bahn über 14.000 Euro für eine angeblich nach einer Protestaktion notwendig gewordene Reparatur eines Schienenstrangs im Jahr 2008. Damals hatte die Aktivistin gegen einen von der Bahn durchgeführten Militärtransport protestiert, bei dem Bundeswehrfahrzeuge für die NATO-Response-Force verlegt wurden. Der Militärtransport verzögerte sich damals um mehrere Stunden, weil die Bahn entschied, die Polizei anzuweisen, das Gleis zu zersägen, um die angekettete Aktivistin räumen zu können. „Wir wollten auf die Beteiligung deutscher Militärs an der NATO-Angriffsarmee hinweisen!“ sagte die Angeklagte.

Protest zum Auftakt
Mit Transparenten vor dem Gericht und einer Kletteraktion begann der heutige Verhandlungstag. Solidarische Aktivist_innen protestierten vor dem Oberlandgericht in Schleswig im Regen gegen die Kriminalisierung der Friedensaktivistin. Die 25-jährige wurde von der Bahn auf 14 000 Euro Schadenersatz verklagt. In erster Instanz urteilte das Landgericht Flensburg, sie sei dem Grunde nach schadensersatzpflichtig. Dagegen ging sie in Berufung. „Ich weigere mich, mich an der Aufrechterhaltung von für militärische Zwecke genutzter Infrastruktur zu beteiligen!“ kommentierte Hanna Poddig ihre Entscheidung.

Mobile Einsatzgruppe Justiz im Einsatz
Nach schikanösen Einlasskontrollen durch die Mobile Einsatzgruppe Justiz (MEG), umfangreichen Debatten um die Zuständigkeiten von Wachpersonal und Richter bezüglich des Hausrechts und willkürlichen Ausschlüssen zweier Personen, die den Prozess beobachten wollten, begann die Verhandlung im Hochsicherheitssaal des Schleswiger Gerichts. Der juristische Streit in der heutigen Verhandlung behandelte v.a. die korrekte Anwendung des Versammlungsrechts. Nach Einschätzung der Verteidigung bestand zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung, sich aus dem Gleisbereich zu entfernen, da die demonstrative Aktion als Versammlung hätte behandelt werden müssen. In erster Instanz argumentierte das Gericht, es handle sich bei der Bahn um ein Privatunternehmen und das Versammlungsrecht sei daher irrelevant. Angesichts der Tatsache, dass die Bahn zu 100% in Staatsbesitz ist und Militär- und somit also Staatseigentum transportiert hat, erscheint diese Argumentation absurd.

Verurteilung ist absehbar
Auch heute wollte der Richter nicht näher auf das Versammlungsrecht eingehen. Stattdessen wurde spätestens nach Aussprüchen wie „Eine platte Gleichheit in der Rechtsordnung kann es nicht geben.“ klar, dass es ihm nicht um einen fairen und gerechten Prozess geht. „Wenn die Bahn Geld haben will, kann sie sich ja an die Verursachenden wenden – in diesem Fall also an die Bundespolizei und den DB-Notfallmanager“, so die Beklagte. „Ich rechne dennoch damit, dass am 25. ein Grundsatzurteil gegen mich ergehen wird. Ich werde dann weitere Rechtsmittel prüfen.“

Eskalation während der Verhandlung
Während des Prozesses wurden zwei Personen in Gewahrsam genommen. Laut den Betroffenen hatten sie nach willkürlichen Entscheidungen der Polizei und des MEGs ihren Unmut geäußert. Dies habe der Polizei nicht gepasst, und unter dem Vorwand der auch vor Ort möglichen Personalienfeststellung seinen sie brutal zur Polizeistation verbracht worden. Die Situation sei eskaliert, als eine weitere Person an der Tür der Wache klingelte, um eine Anzeige aufzugeben. Als die Tür nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet wurde, aber ein Polizist durch den Flur lief, klopfte die Person draußen an die Tür. Dies wiederholte sie auch an Fenstern, woraufhin besagter Beamte endlich das Fenster geöffnet habe – allerdings „Stinkefinger“ zeigend und mit Pfefferspray drohend. Der Betroffene wich ca. 2 Meter von Fenster zurück, und versuchte zu erklären, dass er eine Anzeige aufgeben möchte, aber anscheinend die Klingel kaputt sei. Das Fenster sei wieder geschlossen worden, und knapp ein Dutzend Polizeibeamte seien aus dem Gebäude gestürmt. Laut den Betroffen attackierten diese sofort schubsend die Personen und riefen “Platzverweis“. Besonders der Beamte Paulsen habe sich dabei hervorgetan. Eine Person berichtet, wie dieser mit einem Schlagstock einmal auf Kopfhöhe zugeschlagen habe, jedoch lediglich die Hand und ein Kameraobjektiv einer gerade fotografierenden Person traf. Daraufhin habe Paulsen nachgesetzt, und erneut mit dem Schlagstock gegen den Rücken zugeschlagen. Die Kamera wurde beschädigt. Auf Nachfrage am 7.2.2011 gab Herr Lohmeyer, Polizei Schleswig, an, dass der Vorgang durch die vorgesetzte Stelle bearbeitet und geprüft werde.

Fotos der prügelnden Polizei finden sich bei indymedia.

Das Urteil wird am 25.2.2011 um 12:00 gesprochen

 

 

 

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