Der für den 20. März angesetzte Prozess wegen der Beleidigung eines Polizisten ist abgesagt. Das Gericht hat das Verfahren wegen eines angeblichen Verfahrenshindernis (StPO 206a) eingestellt. Dem Polizeikritiker wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Nun drückt sich das Amtsgericht um die Beantwortung der Frage, ob PolizistInnen „staatlich bezahlte Gewalttäter“ seien. Die für den 3.4. und 17.4. angesetzten Prozesse gegen Betroffene von Polizeigewalt finden aber weiter statt.
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