Wir dokumentieren hier einen Artikel der Initiative militarismus-jetzt-stoppen:
Im Frühjahr 2011 eskalierten anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Antimilitaristin (Blockade Militärtransport nahe Husum) die eingesetzten BeamtInnen die Veranstaltung, indem sie das in einer schikanösen Eingangskontrolle wartende Publikum ordentlich aufmischten. Mit dem Vorwurf des (angeblichen) Widerstandes wurden zwei UnterstützerInnen der Angeklagten mit massivem Gewalteinsatz verhaftet.
Ein weiterer Unterstützer steht nun am 20.3. wegen Beleidigung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, den für den gewalttätigen Einsatz verantwortlichen Hauptkommissar Ralf Lohmeyer gefragt zu haben: „Mit soviel Sternen auf der Schulter sind Sie wohl hier der am höchsten bezahlte staatliche Gewalttäter, haben Sie den Polizeieinsatz zu verantworten?“
Polizei kriminalisiert Gegner
Wäre das Verfahren nicht einfach nur ein Vorwand zur Kriminalisierung von PolizeikritikerInnen, hätte das Gericht viel zu tun. Denn der Betroffene steht mit seiner Meinung nicht alleine. Unter anderen der Innenminister und der Landtagspräsident sind ähnlicher Ansicht. Darüber hinaus besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass das, was die Polizei tut, „Gewalt“ sei. Bei Kirchen, Polizistinnen, Polizeigewerkschaften, Politik und Wissenschaft lässt sich im Diskurs eine weit verbreitete Zustimmung zu Polizeigewalt feststellen.
Kirche: Polizei übt Gewalt aus
Von kirchlicher Seite wird zu der Frage, ob PolizistInnen gewalttätig sind, sehr deutlich Stellung bezogen. So sagt Kurt Grützner, Vorsitzender der Konferenz Evangelischer Polizeipfarrerinnen und Pfarrer: „Polizisten sind oft selber Opfer von Gewalt, müssen aber auch Gewalt auf eine kontrollierte Art und Weise ausüben“ (Unserer Kirche, 21.3.2011, https://www.unserekirche.de/gesellschaft/aktuell/polizisten-werden-sensibler-fr-gewaltmonopol_6830.html ).
Justiz: Prügelerlaubnis missbraucht
Selbst innerhalb der Justiz ist der Zusammenhang von Polizei und Gewalt bekannt. So sagte Richter Fuchs, Amtsgericht Rosenheim in einer Verhandlung gegen den dortigen Wachleiter, der einen Jugendlichen auf der Wache zusammengeschlagen hatte: „Der Polizist hat seine Position, das Gewaltmonopol des Staates ausüben zu dürfen, sträflich missbraucht“ (Merkur, Münchener Zeitungsverlag, 27.11.2012, https://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/elfmonate-bewaehrungfuer-ex-polizeichef-rosenheim-2639811.html ). Das Problem ist also nicht die Gewalttat, sondern der Missbrauch der Erlaubnis, gewalttätig zu sein.
Anwälte: Polizei zu Gewalttaten berechtigt
Auch bei AnwältInnen, immerhin auch Organe der Rechtspflege, ist das Problem bekannt. So schreibt der Republikanische Anwaltsverein (RAV): „Polizeigewalt ist ein strukturelles Problem. Die Polizei ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Gewalt in Form unmittelbaren Zwangs einzusetzen.“ ( https://www.netzwerk-selbsthilfe.de/files/stellungnahme_polizeigewalt_end.pdf , eingesehen am 11.2.2013).
Lorenz Caffier: Polizei übt Gewalt aus
Einer der es wissen muss, ist Lorenz Caffier (CDU). In der Ausgabe der Ostseezeitung vom 5.2.2013 wird der Innenminister von MV zitiert: „Polizeibeamte üben das im Grundgesetz verankerte Gewaltmonopol rechtmäßig aus. Niemand anders hat ein Recht dazu.“
Andreas Breitner: Polizeibeamter setzt Gewalt durch
Auch sein Amtskollege aus SH, Andreas Breitner (SPD) sieht das ähnlich: „Ein Polizeibeamter, der das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, hat Anspruch darauf, dass der Staat seine Autorität nach außen deutlich sichtbar unterstützt und stärkt“ (Pressemitteilung Innenministerium Sh 30.8.2012, https://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2012_neu/120830_im_einsatztraining.html ).
Klaus Schlie: … (das Gleiche)…
Dieselben Worthülsen sendete die Propaganda-Abteilung des Innenministeriums übrigens auch anlässlich der Castortransporte 2011 in Internet, als der heutige Parlamentspräsident Klaus Schlie (CDU) noch Hausherr war: „Es ist unerträglich, dass Polizeikräfte bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien mit Anschlägen auf ihre körperliche Unversehrtheit rechnen müssen. Ein Polizeibeamter, der das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, hat Anspruch darauf, dass der Staat seine Autorität nach außen deutlich sichtbar unterstützt und stärkt” (sh:z: Das Castortrauma der Eutiner Polizisten. 1.12.2011. https://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnewstt_news=2256595&no_cache=1 ).
SPD: Polizei zu Gewalt legitimiert
Zu der Frage, ob Polizei Gewalt ausübt oder nicht, herrscht übrigens seit langem Konsens im Landtag Schleswig-Holsteins. Simone Langer (SPD): „Richtig ist, dass Verwaltungshandeln nachvollziehbar sein muss. Das gilt ganz besonders für polizeiliches Handeln, weil bei der Polizei das Gewaltmonopol des Staates liegt und sie als einzige zu Gewalt legitimiert sind.“ Die Dame muss es wissen: Vor ihrem Einzug ins Parlament war sie selbst Vollzugsbeamtin.
Quelle: Landtagsprotokoll 24.8.2012, https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/plenum/plenprot/2012/18-006_08-12.pdf
Grüne: Inhaber der Polizeigewalt
Ähnliches, nur ausführlicher erklärt, sieht man es bei den Grünen: „Der Grundsatz, dass die Konzentration staatlicher Gewalt, also auch das Gewaltmonopol der Polizei, per se ein Problem ist, ist dem modernen Staatsverständnis seit der Aufklärung immanent“ findet der Abgeordnete Burkhard Peters. Er benutzt sogar das G-Wort in Verbindung mit dem P-Wort: „Überall in diesen Staaten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger die Inhaber der Polizeigewalt im Zweifel identifizieren und individualisieren können“.
Quelle: Landtagsprotokoll 24.8.2012, https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/plenum/plenprot/2012/18-006_08-12.pdf
Grüne: Polizei führt Gewalt aus
Auch sein vormaliger grüner Kollege Thorsten Fürther stimmt in den Kanon seiner VorrednerInnen ein: „Bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten handelt es sich um eine besondere Personengruppe. Es ist eine Gruppe, die das Gewaltmonopol des Staates ausführt.“
Linke: Polizeihandeln ist Gewalthandeln
Hans Werner Jezewski (Die Linke): „Ich glaube, es gibt einen breiten Konsens darüber, dass das Monopol zur Gewaltausübung beim Staat liegt und liegen bleiben muss (…) Wir halten es für wichtig, dass staatliches Handeln – gerade bei der Ausübung des Gewaltmonopols – individuell zugeordnet werden kann, weil eben nicht der Staat handelt, sondern der Beamte XYZ oder die Beamtin Müller. In aller Regel ist an diesem Handeln gar nichts auszusetzen, auch wenn es ein Gewalthandeln ist, denn es erfolgt angemessen und im Rahmen der Gesetze“. Das Schlimme: Auch der Linke meint das positiv… (beides Landtagsprotokoll 24.2.2012, https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl17/plenum/plenprot/2010/17-011_02-10.pdf ).
Die Zeit: Polizeigewalt anstrengend und verantwortungsvoll
Die Wochenzeitung „Die Zeit“ schreibt über PolizistInnen als GewalttäterInnen: „Die Arbeit des Polizeibeamten ist anstrengend und verantwortungsvoll. Er ist erheblichem Stress und großen Gefahren ausgesetzt – und er ist andererseits mit maximaler Macht ausgestattet. Seinen Anweisungen muss der Bürger Folge leisten, der Polizist repräsentiert das staatliche Gewaltmonopol. Er ist bewaffnet. Niemand hat im öffentlichen Leben mehr Kontrolle über Leben und Tod als er. Um die polizeiliche Anwendung von Gewalt zu reglementieren, gelten deshalb sehr strenge und extensive Vorschriften“ (Sabine Rückert in Die Zeit, 8.10.2012).
Wissenschaft: Polizei befugt, Gewalt anzuwenden
Im Vergleich dazu wird in der Wissenschaft fast um eine Anklage wegen Beleidigung gebettelt: „Es gibt seit der Entstehung des modernen Staates nach wie vor das Paradox, dass die in der Gesellschaft als illegitim auftretende Gewalt letztlich nur mit den Mitteln der Gewalt bekämpft und wenn möglich beseitigt werden kann!“ (Wimmer 2009: 339). So ist die Polizei als einzige Institution des modernen Staates befugt, Gewalt gegen die Bürger legitim anzuwenden (Wimmer 2009: 257). Und für die Bekämpfung der illegitimen Gewalt ist ebenso die Institution der Polizei zuständig. Aus dem Grund der „Gewaltbekämpfung mit Gewalt“ ist es für die Polizei auch nötig, dass sie bewaffnet auftritt, um glaubhaft zu vermitteln, dass sie effektiv einschreiten könne (Wimmer 2009: 339) (…) Auch Jean-Paul Brodeur betont die Wichtigkeit der polizeilichen Ge-waltanwendung, so sieht er darin sogar den „Kern der Polizeiarbeit“ (Brodeur 2002; zit. In: Albrecht 2005: 74)“ (Lohninger, Manuel: Private Sicherheitsfirmen in Österreich – ein Problem für das staatliche Gewaltmonopol. Wien 2010. othes.univie.ac.at/8483/1/2010-02-12_05… ).
Wen das alles genauer interessiert, sei auf die Studie „Politikum Polizei“ von Martin Winter verwiesen. Dort ist der PolizistInnen als staatlich bezahlte GewalttäterInnen ein ganzes Kapitel unter dem Titel: „Gewalt als konstitutives Element polizeilichen Handelns“ zugedacht.
Spaßvögel an der Uni
Fast schon lustig ist die Prüfungsfrage der Uni Rostock für die Klausur „Soziologie 1“ aus dem Wintersemester 2010/11:
„Familie ist…
a) eine kooperative Gruppe.
b) ein Haushalt mit mindestens vier Mitgliedern.
c) eine vom Gesetzgeber geförderte Lebensform.
d) die gewalttätigste soziale Gruppe in der Gesellschaft, mit Ausnahme von Polizei und Militär.“
Dabei werden die Antworten a, c und d vom Dekanat als „wissenschaftlich korrekt“ bewertet. Um den für die Frage vorgesehenen Punkt zu bekommen, müssen die Prüflinge also ankreuzen, dass sie Familien für die gewalttätigste soziale Gruppe in der Gesellschaft halten, mit Ausnahme von Polizei und Militär.
GdP pro Gewalt
Der Vorsitzende der „Junge Gruppe“ der GdP-Polizeigewerkschaft MV Sebastian Weise sagt : „In der Berichterstattung im Anschluss an solche Einsätze ist oft von Prügel-Polizisten oder Polizeigewalt zu hören. Aus meiner Sicht ist die Anwendung von Zwangsmitteln – also etwa Pfefferspray oder Mehrzweckeinsatzstock- in den allermeisten Situationen mehr als gerechtfertigt.“ (Ostseezeitung, 5.2.2013). Also: Gewalt anwenden scheint für einen Polizisten bzw. eine PolizistIn völlig normal zu sein.
Polizei NRW: Gewaltmonopol
In der Selbstdarstellung der Polizei NRW auf deren Online-Auftritt findet man als Einleitung folgende Präambel: „Die Polizei ist wesentlicher Garant für die Innere Sicherheit und unterliegt als Trägerin der Gewaltmonopols einer umfassenden öffentlichen Kontrolle. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich geregelt. Trotzdem setzt sie sich intensiv mit ihrem Rollen- und Selbstverständnis auseinander.“ ( www.polizei-nrw.de/artikel__90.html ,eingesehen am 11.2.2013). Der innere Zusammenhang von Polizei und Gewalt im Rahmen der tatkräftigen Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols ist also auch bei der Polizei NRW selbstverständlich.
Polizeischule: Kern des Polizeihandelns ist Gewalt.
Von der Verunglimpfung von PolizistInnen als GewalttäterInnen ist auch der Leiter der Hamburger Polizeischule, Rafael Behr, nicht frei: „Das doppelte Mandat der Polizei von sanfter (Verordnungs-)
und unmittelbar-phyischer Gewalt stand dabei allerdings nicht gleichrangig nebeneinander:
“Maßgebend blieb der Vorrang physischer Erzwingung – zudem nachdrücklich militärisch
gefärbt”. (Behr, Rafael: Vom Nachtwächter zur Weltpolizei. https://hdp.hamburg.de/contentblob/2238620/data/zukunft-der-polizei.pdf ).
„Für die Handhabung des staatlichen Gewaltmonopols sind folgerichtig nicht die mehr oder minder blumigen Begriffe der Marktwirtschaft hilfreich, denn sie verdecken das Zentrum der Polizeiarbeit, nämlich “die berufliche Verpflichtung zur Anwendung direkter physischer Gewalt gegen andere Personen” (v. Harrach 1983, 181, zit. nach Feest 1988, 130), das bedeutet: den physischen Gewalteinsatz“ (Behr Rafael: Rekommunalisierung von Polizeiarbeit: Rückzug oder Dislokation des Gewaltmonopols? https://www.rafael-behr.de/pics/rekommunalisierung.pdf ).
Das sagt Behr, der 15 Jahre lang selbst auf Streife ging, auch der Presse: „In diesen Leitbildern (der Polizei, Anmerkung des Verfassers) aber fehlt erstaunlicherweise eine wichtige Komponente polizeilicher Arbeit: die Gewalt“ (Die zeit, 31.10.2011, www.zeit.de/2011/44/P-Polizei ).
Erst prügeln, dann lügen?
Und sogar das doppelte Problem, dass – wie in Schleswig geschehen – PolizistInnen erst Leute verprügeln und dann zur Tarnung ihrer Gewalttaten behaupten, diese hätten Widerstand geleistet und dass die Justiz das traurige Spiel mitspielt und die Betroffenen von Polizeigewalt anschließend verurteilt, kennt der Polizeiausbilder Bahr: „Jeder Polizist/jede Polizistin weiß, was damit gemeint ist, wenn man von einem Widerstandsbeamten spricht, obwohl dieser Begriff weder in Gesetzestexten noch in offiziellen Verlautbarungen der Polizei existiert (…) Der „Widerstandsbeamte“ handelt gegenüber den falschen Leuten in den falschen Situationen mit falschen Mitteln. Er neigt schneller als andere dazu, Gewalt anzuwenden, was für die Streifenpartner/innen durchaus unangenehme Folgen haben kann. Die müssen ihn unterstützen oder decken, sich für das gemeinsame Handeln rechtfertigen, als Zeuge oder Mitangeklagter auftreten etc. (…) Der „Widerstandsbeamte“ ist deshalb problematisch, weil er nicht sorgfältig genug unterscheidet. Er sieht tendenziell alle Personen, mit denen er dienstlich zu tun hat, eindimensional als „seinem Entscheiden und Handeln Unterworfene“ und behandelt entsprechend jede Form der Abweichung von dieser Vorstellung als Unbotmäßigkeit und Insubordination. “ (Behr, Rafael: Die ethische Dimension staatlicher Gewaltausübung. Zum Verhältnis von Handlungsethik und Organisationskultur der Polizei . Hamburg 2008. https://hdp.hamburg.de/contentblob/2238604/data/ethische-dimension.pdf ).
Ist Gewalt verwerflich?
Eigentlich sind sich alle einig: PolizistInnen setzen tatkräftig das staatliche Gewaltmonopol um. Und da alle hier zu Wort gekommenen Menschen auch gleichzeitig zu den privilegierten Eliten des demokratischen Regimes gehören, sind sie sich einig: Polizeigewalt gegen andere Leute ist absolut ok. Niemand von diesen Leuten hat ein Problem damit, wenn ihre Politik im Zweifelsfall mit Gewalt von der Polizei gegen KritikerInnen durchgesetzt wird. Trotzdem wird das Amtsgericht Schleswig wie im Strafbefehl angedeutet sehr wahrscheinlich in der Hauptverhandlung am 20. 3 beschließen, dass genau diese von allen Seiten bejahte und für das demokratische Regime notwendige Gewalttätigkeit von PolizeibeamtInnen „verwerflich“ sei. Denn das ist der Kernbestand einer Verurteilung wegen einer Beleidigung…
Gerichtsprozess am 20.3.2013
Der Betroffene, der für sein kritisches Nachhaken kriminalisiert wurde, legte Einspruch ein, und so kommt es nun am 20.3.2013 um 9h am Amtsgericht Schleswig zur Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung. Die Verhandlung wird öffentlich sein.
Weitere Prozesse gegen damalige Prozessbesucherinnen
Am 3.4. wird wegen angeblichen Widerstandes verhandelt. Am 17.4 geht es um Widerstand, Beleidigung und „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. „Mit der Kriminalisierung von Betroffenen von Polizeigewalt versuchen die BeamtInnen regelmäßig, von ihren eigenen Gewalttaten abzulenken!“ sagt einer der Betroffenen.
Schadensersatzklage gegen AntimilitaristInnen am 1. März
Darüber hinaus wird auch wieder in der eigentliche Hauptsache um die Gleisblockade gegen einen Militärtransport verhandelt. Am 1.3. um 9:00 entscheidet das Amtsgericht Husum über die Schadensersatzklage des Konzerns Veolia bzgl. Schadensersatz für Schienenersatzverkehr (mehr Infos: https://husuma.nirgendwo.info/2013/01/19/husum-1-marz-gerichtsprozess-weg… ).
Weitere Polizei-Dokus:
Teil 1: “Gilt die Pressefreiheit auch in Schleswig?”
Gilt die Pressefreiheit auch in Schleswig? (Polizei-Doku Teil 1)
Teil 2: “Die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde”
Die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde (Polizei-Doku 2)
Teil 3: „Üben PolizistInnen Gewalt aus?“