Klage einer Aktivistin gegen ein Hausverbot am Gericht wird am 5.5.2014, 10.00 Uhr verhandelt
Für August 2013 beraumte das Amtsgericht Flensburg einen Gerichtstermin gegen einen Antimilitaristen an, dem vorgeworfen wird im Rahmen von Protesten gegen die Bundeswehr bei den Nautics die Angabe seiner Personalien gegenüber der Polizei verweigert zu haben. Als sich vor dem Gericht am Prozesstag eine Gruppe solidarischer Menschen einfand, wurde der Prozess kurzerhand ausgesetzt. Ein Teil der Menschen vor Ort wollte sich dennoch aus Interesse eine andere Gerichtsverhandlung anschauen. Dies wurde ihnen verwehrt und alle erhielten pauschal ein Hausverbot für diesen Tag. Begründet wurde es mit justizkritischen Kreidemalereien vor dem Gerichtsgebäude und einer als Clown verkleideten Person.
Eine von dieser Maßnahme betroffene Person, Hanna Poddig, reichte dagegen Klage ein.
Diese wird am 5.5.2014 um 10.00 Uhr verhandelt. „Das Gericht hat allen potentiell kritischen Menschen an jenem Tag den Zutritt verweigert. Ich halte weder Kreidemalereien noch die Kostümierung als Clown- beides klassische Ausdrucksformen einer politischen Demonstration, worum es sich vor dem Gericht fraglos handelte- für Gründe, die ein Hausverbot rechtfertigen würden.“ Hinzu kommt, dass auch Personen, die weder kostümiert waren noch mit Kreide gemalt hatten (wie beispielsweise der Klägerin) der Zutritt verwehrt wurde.
Die Auseinandersetzung zwischen solidarisch demonstrierenden Menschen und der MEG (Mobile Einsatzgruppe Justiz) ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit kam es insbesondere bei politischen Prozessen immer wieder zu Konflikten mit der Justiz-Sondereinheit. Dies ist jedoch das erste mal, dass im Rahmen einer Klage genau dieses Vorgehen vor Gericht geprüft wird.
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