Prozess gegen Antimilitarist in Strausberg wegen angeblichem Betreten des GÜZ

Am 3. Juni wird um 12:45 Uhr am Amtsgericht Strausberg gegen einen Antimilitaristen verhandelt, dem vorgeworfen wird, sich unerlaubt auf militärischem Sperrgebiet aufgehalten zu haben.

Hintergrund: Weil sie im Auto bis an den Zaun des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark heranfuhren und dann wenden und zurückfahren wollten, erhielten AntimilitaristInnen Bußgelder über je 150 Euro.
Es klingt absurd: Vier Menschen fahren in einem Auto umher, sind interessiert am GÜZ, folgen der Beschilderung dorthin, um sich das Gelände von außen anzuschauen. Sie stoßen auf einen Zaun und Schranken, wenden unverzüglich und wollen wieder fahren. Daran werden sie von Soldaten gehindert, die ihren Passierschein sehen wollen. Jede Erklärung, dass die AutoinsassInnen genau wegen des fehlenden Scheins gewendet hätten und nun auf dem Rückweg seien, wird als Ausrede abgetan. Es wird sogar noch die Polizei hinzugerufen, die den vier AutoninsassInnen Platzverweise für die nächsten Tage erteilt.
Die Platzverweise wurden begründet mit einem Verstoß gegen die geltende Allgemeinverfügung. Hintergrund dieser Verfügung war das zeitgleich laufende Camp „war-starts-here“. Anlässlich dieses antimilitaristischen Camps waren im Umfeld des gesamten Truppenübungsplatzes Proteste und Demonstrationen verboten worden. Die Polizei behauptete nun, gegen diese Verfügung hätten die Autofahrenden verstoßen. „Der Vorwurf ist juristisch in meinen Augen unhaltbar, denn die Verfügung untersagte Demonstrationen. Autofahrten fallen nicht in den Geltungsbereich der Verfügung – allein schon deswegen nicht, weil der Geltungsbereich der Verfügung mehrere Bundesstraßen in der Nähe aber außerhalb des GÜZ umschließt. Wir hatten keinerlei Demonstrationsmaterial wie Fahnen oder Transparente dabei, haben keine Anstalten gemacht, auszusteigen, haben nichts gerufen oder gefordert. Von einer Demonstration kann also keine Rede sein. Deswegen haben wir uns entschieden, gegen die Platzverweise zu klagen.“ so eine der Betroffenen. „Mir erscheint es, als handle es sich bei den überzogenen Bußgeldern von 150 Euro pro Person um ein Revanchefoul. Wer sich gegen Polizeimaßnahmen zur Wehr setzt wird überdurchschnittlich hart bestraft.“ so der Betroffene. „Eine Zusammenlegung der Verfahren lehnt das Gericht bisher ab, weshalb nun viermal über die gleiche Sache verhandelt werden muss und wir alle alleine vor Gericht stehen.“
Neben dem unberechtigten Aufenthalt auf Militärgelände wird den vieren auch vorgeworfen einen Brief der Wehrbereichsverwaltung nicht beantwortet zu haben. Dafür wurde das Bußgeld gleich nochmal um 50 Euro erhöht. „Diese absurden Strafen sollen uns einschüchtern und unseren Widerstand gegen den kriegerischen Normalzustand schwächen. Wir lassen uns dadurch aber natürlich nicht davon abhalten, weiter aktiv zu sein gegen Krieg, Kriegsvorbereitung und Militarismus.“ so eine weitere Betroffene. „Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Camp in direkter Nähe zum GÜZ geben und natürlich sind wir wieder dabei!“

Weitere Gerichtstermine:

  • Über die Klage gegen den Platzverweis wird am 24. Juni vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt
  • Am 25.6. und 8.7. wird es in Strausberg weitere Bußgeldverfahren gegen die anderen Beteiligten geben

 

 

 

 

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