Der Haftantritt von Hanna wurde vorerst ausgesetzt. Die Vollstreckung der Strafe ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die eingereichte Verfassungsbeschwerde. In ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Antimilitaristin v.a. die Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die bei der Blockadeaktion eingesetzten Beamt_Innen sowie sämtliche bisherigen Instanzen.
Siehe dazu Fachgutachten von Prof. Fischer Lescano zum Thema „Versammlungsrecht bei Gleisdemonstrationen“.
Update: Haftantritt verschoben
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Repression veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.