Antimilitaristin legt Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Antimilitaristin Hanna Poddig im Februar vom Oberlandesgericht Schleswig verurteilt worden war, Schadenersatz an die DB Netz AG zu zahlen, zieht die Aktivistin nun dagegen vor das Bundesverfassungsgericht.

Im Februar 2008 musste ein Transportzug der Bundeswehr seine Fahrt zu einem Übungsmanöver für mehrere Stunden unterbrechen, weil eine antimilitaristische Blockadeaktion die Weiterfahrt verhinderte. Eine Person hatte sich an die Gleise angekettet und weitere
Antimilitarist_innen demonstrierten mit ihr gemeinsam gegen die deutsche Armee.

In der Folge kam es zu verschiedenen Verfahren, so müssen sich die Aktivist_innen sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verantworten. Im Strafverfahren wurde eine Angeklagte zu 90 Tagessätzen wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung verurteilt. Dagegen legte sie Rechtsmittel ein, das Revisionsverfahren vor dem
Oberlandesgericht Schleswig läuft noch. Weitere Strafverfahren gegen die beteiligten Unterstützer_innen sowie zivilrechtliche
Auseinandersetzungen mit der Nord-Ostseebahn bzw. Veolia als Mutterkonzern bzgl. der Kosten des Schienenersatzverkehrs kommen ebenfalls auf die vier Aktivist_innen zu.

Die DB Netz AG forderte von der damals angeketteten Aktivistin die Reparaturkosten des Gleises, die nach der Räumung der Aktion durch die Feuerwehr entstanden waren. Dagegen legte die heute 25jährige Hanna Poddig Rechtsmittel ein. „Weder das Landgericht in Flensburg, noch das Oberlandesgericht in Schleswig haben sich ernsthaft mit meiner Argumentation auseinandergesetzt. So bleibt mir nun nur noch der Gang vor das Verfassungsgericht“ kommentiert sie die juristische Auseinandersetzung. „Die damalige Aktion hätte als Versammlung behandelt und dementsprechend nach Versammlungsrecht aufgelöst werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, bestand für mich zu keinem Zeitpunkt die Pflicht, mich aus dem Gleisbereich zu entfernen.“ Zu diesem Ergebnis kommt auch ein juristisches Fachgutachten von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano. Darin heißt es, die zivilrechtliche Forderung der DB Netz stelle einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar.

„Angesichts immer neuer Kriegseinsätze ist Antimilitarismus heute hochaktuell. Die Debatten um den Einsatz in Lybien und viele tausend Menschen auf den Ostermärschen zeigen, dass mit der Aktion 2008 ein gesellschaftliches Konfliktthema aufgegriffen wurde. Ich fordere weiterhin die sofortige Abschaffung der Bundeswehr und die Stärkung ziviler Institutionen.“ so Hanna Poddig.

Verfassungsbeschwerde_Poddig

Gutachten_Fischer-Lescano

 

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