Berufung in Gleisblockadenprozess ab dem 11.11.2010

Ab dem 11.11.2010 verhandelt das Landgericht Flensburg gegen die Friedensaktivistin Hanna Poddig. Die 24-jährige Göttingerin hatte im Februar 2008 ihre Ablehnung des deutschen Militärs und den deutschen Kriegsbeteiligungen anlässlich eines Militärtransportes demonstriert. Ein Zug mit Material für den deutschen Teil der Angriffsarmee „Nato-Response-Force“ verzögerte sich damals zwischen Husum und Schleswig um mehrere Stunden, weil Hanna sich mit einen Rohr an die Gleise gekettet hatte, um ihren Protest zu verdeutlichen.  „Die sogenannten Auslandseinsätze des deutschen Militärs sind als humanitäre Missionen verharmloste Kriege. Deshalb halte ich Widerstand dagegen für legitim.“ kommentierte Hanna ihre Aktion. Zum Ausbau der Bundeswehr zur weltweit für deutsche Wirtschaftsinteressen einsetzbaren Angriffsarmee gehöre auch die Teilnahme an Manövern der Nato-Response-Force.  „Selbstverständlich müssen auch die Soldaten des Flugabwehrgeschwader 1 „Schleswig-Holstein“ aus Husum erst in Manövern üben, bevor sie nach Afghanistan gehen.“

Genötigt zum Telefonieren?

Dies sah im Juni 2010 das Amtsgericht Husum nach drei Verhandlungstagen anders. Richter Veckenstedt verurteilte Hanna damals zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 15 Euro. „Laut Richter Veckenstedt besteht die mir zur Last gelegte Nötigung darin, dass der Lokführer bei einen ohnehin notwendigen Zwischenstopp bei einen ohnehin notwendigen Telefonat mitteilte, dass das Gleis blockiert sei, und deshalb die Fahrt nicht weiter gehen könne.“ Außerdem sei die Verhandlungsführung von Anfang am Schutz der Militärs vor Kritik ausgerichtet gewesen. „In der Anklageschrift behauptete Staatsanwalt Berns noch, auf dem Militärtransport seien Raketen und Munition gewesen. Als wir mit Beweisanträgen aufzeigten, dass dafür zum einen die Genehmigung fehlt und außerdem elementare Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden, war von Raketen auf einmal keine Rede mehr!“ Außerdem sei der Richter bei Gewalttätigkeiten der durch in angeforderten Polizisten und Justizbeamten nicht eingeschritten, sondern habe diese wohlwollend toleriert.

Der alltägliche Justizskandal auch bei politischen Prozessen

„Mich hat das Urteil nicht gewundert. Die Verhandlungsführung von Richter Veckenstedt war gekennzeichnet durch die leider alltäglichen Skandale, die ständig in Herrschaftsapparaten wie Gerichten passieren“. Gerichte seien laut der engagierten Antimilitaristin dazu da, die Politik der herrschenden Eliten im Zweifelsfall im Namen des Volkes auch gegen Widerstände durchzusetzen „Das zeigt sich u.a. daran, dass Richter Veckenstedt im Juni noch tönte, dass bei ihm jeder geklaute Marsriegel 20 Tagessätze bringen würde, und im Juli ein Verfahren gegen einen Husumer Soldaten, der in Afghanistan einen anderen Soldaten in der Kaserne mit einer Pistole bedroht hatte, eingestellt wurde. Gerichte sind dazu da, die Herrschenden vor Kritik zu schützen, und diesem Vorgang einen legalen Anstrich zu geben. Deshalb hat jemand, der aktiv z.B. gegen die vom deutschen Militär verübten Ungerechtigkeiten aufsteht, nichts Gutes von Gerichten zu erwarten“

Weitere Termine: 11.November, 17. November, 19.November, immer ab 9:00 Uhr

Um die Zusammenhänge zwischen Krieg, Militär und Gerichten noch einmal in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, hatte sie das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die bisher angesetzten Verhandlungstage sind der 11.11., der 17.11. und der  19.11. ab 9:00 Uhr im Landgericht Flensburg. „Schon jetzt ist klar: Mindestens die nur bei Terroristen, Hells Angels und FriedensaktivistInnen angeordneten angeblichen Sicherheitsmaßnahmen machen die Verhandlung zum Happening!“ sagte Jan Hansen von der Initiative „militarismus-jetzt-stoppen“, die die Verfahren begleitet.

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