TKDV-Prozess in Strausberg gegen Totalverweigerer Jan-Patrick aus Flensburg

Zum 01.10.2008 wurde Jan-Patrick von der Bundeswehr zur Ableistung seines Grundwehrdienstes zum Luftwaffenausbildungsregiment nach Strausberg (nahe Berlin) eingezogen. Dort machte er seinen Vorgesetzten schnell klar, dass er nicht zu diesem Zwecke angereist war. Jan-Patrick verweigerte innerhalb von 50 Tagen die Ausführung jeglichen Befehls und wurde seitens der Bundeswehr insgesamt 42 Tage in drei Arresten inhaftiert.

Nun, am 17.06.2010, steht Jan-Patrick ein Strafprozess wegen Gehorsamsverweigerung [§ 20 Wehrstrafgesetz (WStG)] vor dem Amtsgericht Strausberg bevor. Um auf den Prozess aufmerksam zu machen, hier ein text der Soligruppe:

Am 17.06. stand Jan-Patrick nun wegen seiner totalen Kriegsdienstverweigerung in Strausberg vor Gericht.

Er wurde 2008 zum Wehrdienst eingezogen und hatte dann konsequent jeden Befehl verweigert. Von aussen wurde er in dieser Zeit durch eine soligruppe unterstützt.
Nach 42 Tagen im Bundeswehrarrest (Einzelzelle, 23 Stunden am Tag) wurde er aus der Bundeswehr entlassen. Da das nicht befolgen militärischer Befehle aber für Soldaten eine Straftat darstellt, wurde er nun auch noch mit einem zivilem Prozess belästigt.
Wie die Staatsanwaltschaft in Strausberg schön offenlegte, geht es dabei um die Erhaltung der ‚Disziplin‘ und zudem habe das nicht-befolgen von Befehlen, das Potential ‚Menschenleben zu gefährden‘. Kurz gesagt: der Kadavergehorsam muss bis zuletzt befolgt werden.

Im voraus schon formulierten wir unsere Erwartung an den Prozess: das es sich um eine politischen Prozess zur Verteidigung von Militarismus und Bundeswehr handeln würde. Dies hat sich bestätigt.


Der Prozess

Begleitet von leider nur 20 Unterstützer_innen ging der Prozess im Amtsgericht Strausberg mit geringer Verspätung los.
Bis auf kleinere Reibereien und dezenten Saalverschönerungen blieb das Publikum auch eher passiv und ruhig – es kam zu keinen größeren Unterbrechungen und so konnte das Spektakel relativ schnell abgespielt werden.
Jan-Patrick machte in einer kurzen Stellungnahme noch einmal deutlich, dass er als Anarchist sich niemals dem Prinzip des Militarismus unterordnen werde.
In einem langen Abschluss-Plädoyer machte sein Anwalt zu dem deutlich, dass es durchaus juristisch möglich wäre, einen solchen Prozess einzustellen – und verdeutlichte so den politischen Charakter der Justiz.
Die desinteressierte Staatsanwaltschaft forderte schließlich 80 Tagessätze zu je 20 Euro.

Schlussendlich wurde Jan-Patrick zu einer ‚Verwarnung mit Strafvorbehalt‘ verurteilt. Eine Art Bewährung auf ein Jahr. Die Geldstrafe ist dann im Fall eines Verstoßes gegen die Bewährung auf 50 Tagessätze à 20 Euro festgelegt – also 1000 Euro.

Und nu?

So wie es aussieht, ist Jan-Patrick nun erst einmal durchgekommen. Gerechtigkeit hatten wir nicht erwartet – wir sprechen einem Justizsystem schlichtweg gar nicht erst die Möglichkeit zu, diese zu schaffen.
Was bleibt, ist noch ein Haufen Prozess- und Anwaltskosten.

In den nächsten Wochen wird es dann hier nochmal eine längere Stellungnahme / Abschlusserklärung der soligruppe und von Jan-Patrick geben.

Bis dahin: Deutschland totalverweigern!

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