Amtsgericht Schwäbisch-Hall verurteilt Totalverweigerer Hannes zu 90 Tagessätzen

Am Donnerstag, 04.02.2010 verhängte das Amtsgericht Schwäbisch Hall das Urteil gegen den Totalverweigerer Hannes: 90 Tagessätze Geldstrafe zu je 8 Euro und das Anerkennen der Verweigerung aus Gewissensgründen.
Dem Urteil vorausgegangen waren zwei weitere Prozesstage, an denen Hannes sich ohne Anwalt selbst verteidigt hat. Hier hatte Richterin Kopf wesentliche Anträge wie die Forderung nach einem Pflichtverteidiger oder die Nutzung eines Computers abgewiesen und Hannes wegen seines Versuchs, die für ihn rechtlichen Möglichkeiten offensiv zu nutzen, angegriffen. Wegen eines Befangenheitsantrages gegen die Richterin und eines lauten und aktiven Publikums wurde der Prozess schließlich vertagt.

Weil am zweiten Prozesstag von Richterin und Staatsanwalt starker Druck auf Hannes ausgeübt wurde, er solle auf einen Deal eingehen, hat Hannes sich entschieden, sich selbst einen Anwalt zu nehmen. Der Deal, der sicher als Revisionsgrund hätte gelten können, sollte festlegen, dass Hannes einen Ersatzdienst leisten müsse, sich nicht mehr offensiv verteidigen solle und nur dann ein Urteil unter 6 Monaten Haft auf Bewährung zu erwarten sei. Natürlich wurde auf dieses ‚Angebot‘ nicht eingegangen, und es hätte auch die Gewissensgründe nicht anerkannt.

Zum dritten und vorerst letzten Prozesstag erschienen dann etwa 40 Unterstützer*innen und Zuschauer*innen, darunter die Teilnehmer eines Zivildienstlehrgangs: Der Raum war drängend voll. Zuvor waren bereits Passanten durch Straßentheater auf den Prozess aufmerksam gemacht und Transparente aufgehängt worden. Schon während des Prozesses war ein weit niedrigeres Urteil als das angedrohte zu erwarten, hatte der sichtlich gelangweilte Staatsanwalt selbst ’nur‘ 3 Monate Haft auf Bewährung und Arbeitsstunden gefordert.
Hannes kritisierte in seinen Stellungnahmen den Zivildienst als Kriegsdienst ohne Waffe, der im Kriegsfall genauso für das Leid vieler Menschen verantwortlich sei. Außerdem sei ein Dienst, der nicht freiwillig, sondern erzwungen sei, generell abzulehnen. Schließlich sprach er dem Gericht die Legitimation ab, über sein Gewissen und Handeln zu urteilen und kritisierte die Justiz als Macht, die, angeblich um Gewalt zu verhindern, selbst brutale Gewalt anwende.

Es ist zu erwarten, dass Hannes nun nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wird, da ansonsten eine rechtswidrige Doppelbestrafung droht

Spendenkonto für Anwaltskosten und Strafe
Weil die Gerichs- und Anwaltskosten sowie die Geldstrafe sich auf insgesamt etwa 1800 Euro addieren, sind Spenden dringend erwünscht.
Konto:Hannes Weidmann
Kto-Nr 906866502
Blz. 37010050 Postbank
Verwendungszweck: TOTALVERWEIGERUNG

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