Endlich! Es ist wieder soweit. Der 2. Akt des bekannten Dramas „der Soldat und sein Schiessplatz“ wird am 27.7 mit jetzt noch mehr Schauspieler*innen im Bonner Amstgericht, der neuen Spielstätte des Magdeburger Militärtheaters uraufgeführt.
Wir erinnern uns: Im ersten Akt wurde dem in der Hauptrolle wirkenden Dieter R. vorgeworfen, auf dem Gefechtsübungszentrum bei Magdeburg einem der größten Truppenübungsplätze Europas, herumgelaufen zu sein. Die Aufführung musste seinerzeit abgebrochen werden, da die in den Nebenrollen wirkenden Zeugen Haupt- und Stabsfeldwebel Zedler und Lieberknecht die falschen Texte aufsagten, und sich gar nicht dazu äußern konnten, wo und wie denn nun der Dieter R. auf das Gelände kam. Pech für den in einer weiteren Nebenrolle wirkenden Richter Fühling: An die ihm von der Regie zugedachten Rolle, den Hauptdarsteller zu verurteilen, war so nicht mehr zu denken. So blieb ihm nur – eines Schauspielers eher unwürdig – sich an einzelnen Beifallsbekundungen aus dem Publikum zu ereifern.
Nun aber scheute die Justiz scheute weder Kosten noch Mühe, das Ensemble, das normalerweise in der Sachsen Anhaltinischen Pampa seine Theaterstückchen aufführt, mit noch umfangreicherer Personalbesetzung nach Bonn zu holen. Gleich 4 Polizeischauspieler werden aufgeboten, um mit ihrem Gefasel der Dichtkunst des Richters auf die Sprünge helfen. Der soll dann in seinem Schlußorakel das zutiefst gesetzwidrige Verhalten des Magdeburger Spaziergängers entlarven. Man darf gespannt sein, ob die Soufleure aus dem in Bonn beheimateten Amt für Dienstleistungen der Bundeswehr diesmal ganze Arbeit leisten.
Allerdings: Ob die Polizeischauspieler und der Hauptdarsteller überhaupt vor Ort waren, und was es überhaupt für ein Ort war… ob es eher ein Herumlaufen in Feld, Wald und Heide war oder aber das Eindringen in einen Militärkomplex, … die Zuschauer*innen dürfen gespannt sein.
Höhepunkt wird sicher sein, wie der Nebenrollenrichter die Frage einer justiziellen Aufarbeitung der Frage, ob im Gefechtsübungszentrum kriegerische Angriffe in Afghanistan, Syrien, Irak und Mali vorbereitet werden, umschifft. Und ob er es seinen NebenrollenkollegInnen gleichtut, die in Parallelaufführungen des Militärtheaters inzwischen schon 7 weitere Hauptdarsteller verurteilten, weil Begehungen von Militärgebieten untaugliche Mittel seien, um Vorbereitungen für rechtswidrige Angriffskriege zu verhindern.
Soviel aber steht jetzt schon fest: Die Zuschauer*innen erwarten tiefe Einblicke in die Zusammenarbeit des militärisch justiziellen Komplexes. Und man darf gespannt sein, ob auch hier, wie schon im März das Publikum von der Methode des Theaters der Unterdrückten Gebrauch machen wird, und der Richter, wie damals geschehen, wieder die Nerven verliert und Ordnungsmaßnahmen gegen Zuschauer verhängt.
Am 27. Juli 13:30 im Bonner Amtsgericht, Saal 2.08
Eintritt frei