Revisison abgelehnt- Antimilitaristin rechtskräftig verurteilt

Das Urteil im Strafverfahren gegen die 25jährige Antimilitaristin Hanna Poddig, die sich im Februar 2008 in Ohrstedt/ Nordfriesland an Bahnschienen angekettet und damit die Weiterfahrt eines Transportzuges der Bundeswehr verzögert hatte, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht in Schleswig verwarf die Revision gegen das Urteil des Flensburger Landgerichts.

Im Februar 2008 gelang es einer kleinen Gruppe Aktivist_innen nahe Husum einen mit Rüstungsgütern beladenen Transportzug der Bundeswehr auf dem Weg zu einem Übungsmanöver zu stoppen. „Mit der Ankettaktion und einer Sitzblockade demonstrierten wir gegen die sogenannten Auslandseinsätze und die Existenz einer Armee, die kapitalistische Interessen weniger auf Kosten vieler durchsetzt und verteidigt“, so eine der Beteiligten.

Nachdem das Amtsgericht Husum die Friedensaktivistin zu 120 Tagessätzen Geldstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung verurteilt hatte, reduzierte das Landgericht Flensburg die Strafhöhe auf 90 Tagessätze, blieb aber im Wesentlichen bei der Einschätzung, dass es sich um eine strafbare Handlung gehandelt habe. Am Urteil beteiligt war als Schöffenrichter auch ein Bundeswehrangehöriger. Gegen diese Schöffenauswahl wendete sich die Angeklagte im Prozess mit einem Ablehnungsgesuch und nach dem Prozess mit der Revision, doch beides wurde verworfen. „Dass ein Angestellter der Bundeswehr als Richter in einem Prozess gegen eine Antimilitaristin auftreten darf, zeigt die Voreingenommenheit der Gerichte. Wenn ich für die Abschaffung der Bundeswehr demonstriere, kann es keine in dieser Frage unbefangenen Bundeswehrangehörigen geben, das Gegenteil zu behaupten ist absurd“, so Hanna Poddig.

„Mir bleibt nun nur noch der Weg vor das Verfassungsgericht“, so Poddig weiter. Im Zivilstreit mit der DB Netz, die 14 000 Euro Schadenersatz für Gleisarbeiten fordert, hat sich die Aktivistin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, sie sei schadenersatzpflichtig, ebenfalls an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Ihrer Einschätzung nach hätte die demonstrative Aktion als Versammlung anerkannt und behandelt werden müssen. Ohne eine Auflösungsverfügung bestehe keine Pflicht, sich aus dem Gleisbereich zu entfernen und eine solche Auflösungsverfügung habe es nicht gegeben. Ein Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die Aktivistin in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt wurde durch die bisherigen Entscheidungen der Gerichte, es bleibt nun also abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheidet. (Gutachten_Fischer-Lescano)

Darüber hinaus stehen auch den drei weiteren an der Aktion beteiligten Aktivist_innen Strafverfahren wegen Beihilfe und zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit veolia/ Nordostseebahn wegen Schadenersatz für den Schienenersatzverkehr bevor. „Offensichtlich versuchen Staat und Bahn mit einer Fülle von Verfahren und Vorwürfen einen Abschreckungseffekt zu erzielen. Die Gerichte vertreten in dieser zunehmend militarisierten Gesellschaft vorrangig die Interessen der bundesdeutschen Angriffs-Armee“ so ein Angeklagter.

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